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Dürfen Nicht-Mitglieder in der Kirche arbeiten?

Konfessionen

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In vielen ihrer Stellenanzeigen erwartet die Kirche die Zugehörigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers zu einer christlichen Kirche. Das kann zu Ärger bei Nicht-Mitgliedern führen. Einer von mehreren Gründen, weshalb die sogenannte ACK-Klausel umstritten ist. Darauf reagieren die Landeskirchen unterschiedlich. Die EKHN öffnet sich mittlerweile für andere Modelle.

In vielen Stellenausschreibungen der Kirche heißt es, dass die Mitgliedschaft in einer Kirche vorausgesetzt werde, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehört. Das sorgt bei abgelehnten Bewerbern für Unmut. Der aktuellste Fall: Eine konfessionslose Frau wurde vom Evangelischen Werk für Diakonie in Berlin abgelehnt. Geklagt hat sie jetzt bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Verfahren läuft – das Urteil wird voraussichtlich erst in Monaten fallen. Ob die ACK-Klausel noch zeitgemäß ist, darüber haben wir mit Pfarrer Stefan Krebs, Leiter des Stabsbereichs Öffentlichkeitsarbeit der EKHN, gesprochen..

Herr Krebs, warum gibt es überhaupt die ACK-Klausel?

Stefan Krebs: Da die Kirche ein „Tendenzbetrieb“ ist, also für eine bestimmte Weltanschauung und für bestimmte Haltungen steht, kann und muss sie von ihren Beschäftigten erwarten, dass sie diese teilen und aktiv mit leben. Das hat auch mit der Verlässlichkeit gegenüber den „Nutzern“ zu tun: Wo evangelische Kirche drauf steht, sollte auch evangelische Kirche drin sein. Dies wird bislang weitgehend formal über die Mitgliedschaft sichergestellt.
 
Warum gilt die Regelung auch für nicht unmittelbar „kirchliche“ Tätigkeiten, wie z.B. die Arbeit bei der Diakonie, in Kitas, Pflegeheimen etc?

Stefan Krebs:
Wie kommen Sie darauf, dass diakonische Arbeit keine „unmittelbar kirchliche Arbeit“ sei? Sie ist ihrem Anspruch nach professionalisierte praktische Nächstenliebe, direkt aus dem biblischen Auftrag begründet. Die Arbeit der Kirche ist eine Gesamteinheit, insgesamt ein Zeugnis für das Evangelium. Dazu tragen alle bei, auch die, die betreuen, pflegen und putzen.
 
Aber ist die ACK-Klausel noch zeitgemäß?

Stefan Krebs:
Darüber gehen die Meinungen in der evangelischen Kirche auseinander. Manche Landeskirchen bestehen darauf. Manche, wie die EKHN, arbeiten an einem anderen Modell. Nicht mehr wie bisher „Kirche für andere“, sondern „Kirche mit anderen“.
Hier wird nicht formal nach der Kirchenmitgliedschaft geschaut, sondern darauf, ob und wie Menschen mit anderer Herkunft und Kompetenz sinnvoll, ergänzend und bereichernd in der Kirche und für die Kirche arbeiten können.

Ein Beispiel wäre eine muslimische Erzieherin in einer Kita mit hohem Migrantenanteil. In der EKHN wird hier auch ein weiterer Vorteil gesehen. Wenn nicht mehr nur formal über die Mitgliedschaft das evangelische Profil einer Einrichtung definiert wird, kann und muss sich die ganze Einrichtung inhaltlich Gedanken über ihr evangelisches Profil machen. Was macht eine Kita eigentlich zu einer evangelischen Kita? Zum Teil treibt allerdings die reine Personalnot Landeskirchen zu einer Öffnung, besonders im Osten, wo es wenige ACK-Menschen gibt. Ausnahmen gibt es ohnehin nahezu überall schon.
 


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