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Staat und Kirche

Pro und Contra Gottesbezug in Hessischer Verfassung

Der Männergesprächskreis des evangelischen Dekanats Groß-Gerau - Rüsselsheim unter Leitung von Jörg Wilhelm, Gemeindepädagoge des Dekanats, hat am Donnerstag, den 6. Juli 2017 über die geplante neue Hessische Verfassung diskutiert.

Zur Ausgangslage: Die Verfassung des Landes Hessen ist in die Jahre gekommen. Sie enthält viele Paragraphen und Inhalte, die noch aus der Entstehungszeit stammen. Diese Verfassung wurde am 1. Dezember 1946 beschlossen, ist also sogar gute 2 1/2 Jahre älter als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Hessische Verfassung wurzelt in den Erfahrungen der damals jüngsten Geschichte Deutschlands und formuliert entsprechend Grundsätze, um ein Terrorregime wie das Dritte Reich nie wieder entstehen zu lassen. Das Grundgesetz hat später als übergeordnete Verfassung einige der Paragraphen faktisch ausgesetzt; bestes Beispiel dafür ist die Todesstrafe.

Kein Gottesbezug in der gegenwärtig gültigen Hessischen Verfassung

Was in die Hessische Verfassung von Anfang an nicht aufgenommen wurde, war der so genannte Gottesbezug. So steht dort: "In der Überzeugung, dass Deutschland nur als demokratisches Gemeinwesen eine Gegenwart und Zukunft haben kann, hat sich Hessen als Gliedstaat der Deutschen Republik diese Verfassung gegeben." Im späteren Grundgesetz hingegen tauchte in der Präambel diese Formulierung auf: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und dem Menschen...hat sich das Deutsche Volk...dieses Grundgesetz gegeben." Hessen ist jedoch nicht allein, denn auch in den Landesverfassungen von Hamburg, Bremen, Saarland, Sachsen, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist kein Gottesbezug zu finden. Ebenso wenig gibt es ihn in der Verfassung von Schleswig-Holstein, wo nach langer Diskussion im Juli 2016 die Aufnahme abgelehnt wurde.

Diskussion um Einführung des Gottesbezugs

Am 17.12.2015 hat der Hessische Landtag beschlossen, die Verfassung an die Veränderungen der letzten 70 Jahre anzupassen. Vorschläge dazu gibt es seitdem viele, darunter die Einsetzung des Gottesbezugs. Über den Entwurf der neuen Verfassung wird schließlich das Volk abstimmen. Was nun konkret den Gottesbezug betrifft, so gibt es viele Argumente Pro und Contra und es ist nicht immer eindeutig, wer welche Positionen vertritt. Klar ist, dass die CDU den Gottesbezug in die Verfassung einführen möchte, laut hessenschau.de sind auch die evangelische und katholische Kirche dafür. Die Gegenposition ist in einer Petition festgehalten, getragen vom Humanistischen Verband.

Pro und Contra

Einige Pro-Argumente: Der Gottesbezug steht auch im Grundgesetz; er könnte Identität schaffen, die Begrenztheit und Fehlbarkeit menschlicher Gesetze; Recht und Gerechtigkeit sind nicht immer identisch; für etliche Gläubige ist Gott nicht vom Staat zu trennen.
Einige Contra-Argumente: Der Gottesbezug passt nicht zu einem modernen, säkularen Staat; nichtreligiöse Menschen und Menschen anderer Glaubensrichtungen könnten sich ausgeschlossen fühlen; der Staat soll religiös und weltanschaulich neutral sein; die Verfassung stammt von Menschen. Auch unter Christinnen und Christen gibt es einige, die den Gottesbezug nicht benötigen und dies mit Worten von Jesus und Luther begründen.

Das Argument, dass die Hessische Verfassung möglichst bei allen hier lebenden Menschen zu einer Identifizierung mit dem Land führen soll, darf insgesamt nicht gering geschätzt werden. Insofern wird es spannend sein, welche Formulierungen letztlich in den Verfassungsentwurf kommen und wie das wahlberechtigte Volk in Hessen darüber abstimmt.

Jörg Wilhelm
Beauftragter für Umwelt und Nachhaltigkeit im evangelischen Dekanat Groß-Gerau - Rüsselsheim


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