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Diakonie Hessen und Rheinland-Pfalz

Sofort Abschiebungen nach Italien stoppen

Gestrandetes Flüchtlingsboot

Gestrandetes Flüchtlingsboot

Die Diakonischen Werke in Hessen und Rheinland-Pfalz fordern einen sofortigen Abschiebestopp von Flüchtlingen nach Italien. Der Grund: Dort werden Familien oft obdachlos. Die jetzige Asylregelung verschlimmere das Problem außerdem zunehmend.

Die im Rahmen der sogenannten Dublin-III-Verordnung zurückgeschickten Schutzsuchenden berichteten,  „dass sie dort in überfüllten Lagern oder auf der Straße leben mussten, auch Frauen und Familien mit Kindern sind von Obdachlosigkeit und Verelendung betroffen“, erklärte der Sprecher Diakonie-Arbeitsgemeinschaft in Rheinland-Pfalz, Albrecht Bähr, am Montag in Mainz.

Widersprüche in der Politik

 Bähr und der hessische Diakoniechef Horst Rühl reagierten mit ihrer Forderung auf die Ankündigung des Auswärtigen Amtes, künftig monatlich 750 Asylbewerber von Italien in Deutschland aufzunehmen. „Der Zusage der Bundesregierung, schutzsuchende Menschen aus Italien aufzunehmen, widerspricht ihre zeitgleiche Absicht, möglichst viele Asylsuchende auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung wieder Richtung Italien abzuschieben“, sagte Rühl.

Unterstützung von Italien eine Farce

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe Italien allein im ersten Quartal 2017 aufgefordert, 6.743 Asylbewerber aus Deutschland zurückzunehmen. „Das ist ein Mehrfaches der Zahl, die nun aus Italien aufgenommen werden soll. Damit läuft die von Deutschland zugesagte Unterstützung Italiens weitgehend ins Leere“, kritisierte Rühl.

„Verschiebebahnhof“ beenden

Nach den Angaben der Diakonie hatte Deutschland bereits im Jahr 2015 im Rahmen eines sogenannten Relocation-Programms zugesagt, bis 2017 insgesamt 27.500 Asylsuchende aus Italien aufzunehmen, um das Land zu entlasten. Bis heute seien es gerade mal 3.000. Der „Verschiebebahnhof“ müsse endlich beendet werden, verlangte Bähr.

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Was bedeutet die Dublin III Verordnung?

Die sogenannte Dublin-III-Verordnung besagt, dass in der Regel jener EU-Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, in dem die geflüchteten Menschen erstmals registriert wurden. Da die meisten Schutzsuchenden im Süden des Kontinents ankommen, sind überwiegend die Länder Griechenland und Italien für das Asylverfahren verantwortlich.


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