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Gesundheit

Aktualisierte Neuauflage der Christlichen Patientenvorsorge

Am Krankenbett

Am Krankenbett

Angehörige von sterbenden Patienten stehen oft vor schweren Entscheidungen. Ihnen hilft es, den Willen des Betroffenen zu kennen. Dieser kann in der Neuauflage der Christlichen Patientenvorsorge festgehalten werden. In der neuen Version wurden gesetzliche Veränderungen und Fragen aus der Anwendungspraxis aufgegriffen.

Die Kirchen in Deutschland haben eine aktualisierte Neuauflage der Christlichen Patientenvorsorge veröffentlicht. Diese berücksichtigt die jüngsten gesetzlichen Veränderungen ebenso wie Fragen aus der Anwendungspraxis. Die bereits ausgefüllten und unterschriebenen Exemplare sind weiterhin gültig, aber die Herausgeber empfehlen die eigenen Wünsche noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzuhalten. „Insbesondere dann, wenn die Unterschrift schon länger zurückliegt.“ Außerdem sei beim Ausfüllen der Patientenvorsorge das Gespräch mit den eigenen Angehörigen und Vertrauten aber auch gegebenenfalls mit Fachleuten ratsam.

Den Fragen rund um das eigene Lebensende stellen

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, und der Ratsvorsitzende der EKD, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, betonen im Vorwort der Neuauflage, dass es nicht einfach sei, sich mit dem eigenen Lebensende und der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen. „Und doch ist es sinnvoll, sich den Fragen zu stellen, die sich damit verbinden. Das Formular und die erläuternde Handreichung sollen helfen, sich mit dem Sterben und den eigenen Wünschen für den Umgang mit einer lebensbedrohenden Erkrankung zu befassen – und diese Wünsche verbindlich und wirksam festzuhalten.“. In der Kommunikation zwischen Ärzten, Pflegekräften, Angehörigen und Krankenhausseelsorgern könne so dem persönlichen Willen Ausdruck verliehen werden – auch dann noch, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage sei.

Von den Kirchen werden vier Vordrucke angeboten: 

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Äußerung von Behandlungswünschen

Mit der Christlichen Patientenvorsorge wollen die Kirchen Menschen dabei unterstützen, einen Weg zwischen nicht gebotener Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung zu finden. Deshalb berücksichtigt die Christliche Patientenvorsorge nach eigener Aussage die theologisch-ethischen Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens und erläutert die wichtigsten juristischen Gesichtspunkte.

Deutliche Ablehnung der Tötung auf Verlangen

Dabei ist die Patientenvorsorge nicht für Christen gedacht. Die Herausgeber betonen, dass sich die Inhalte in besonderer Weise dem christlichen Glauben verpflichtet fühlen und daher von christlichen Überzeugungen geprägt sind. Dazu gehört auch eine deutliche Ablehnung der Tötung auf Verlangen und der ärztlichen Beihilfe zur Selbsttötung. Die Christliche Patientenvorsorge ist getragen von der christlichen Hoffnung, dass der Tod das Leben nicht auslöschen kann, sondern es seine Vollendung findet in Gott, dem Urgrund allen Lebens. Die bisher hohe Akzeptanz der Christlichen Patientenvorsorge zeige, so Kardinal Marx und Landesbischof Bedford-Strohm, dass viele Menschen in Deutschland, gerade in Fragen, die mit dem Lebensende zu tun haben, den Rat und die Unterstützung der Kirchen schätzen.

Bezugsmöglichkeiten:
Die Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Behandlungswünsche, Handreichung und Formular (Gemeinsame Texte, Nr. 20) können Sie über die DBK unter www.dbk.de in der Rubrik Publikationen und über die EKD unter www.ekd.de/cpv oder per E-Mail versand@ekd.de beziehen.
Christliche Patientenvorsorge – Handreichung und Formular (PDF)


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