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Konversionstherapien für Homosexuelle

EKHN begrüßt Verbotspläne

Liebesschloss von Klaus und Rainer

Liebesschloss von Klaus und Rainer

„Homosexualität ist keine Krankheit und daher auch nicht behandlungsbedürftig!“ Das sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute ein Berlin. Noch in diesem Jahr will er ein Verbot von sogenannten Konversionstherapien zur Veränderung der sexuellen Orientierung auf den Weg bringen. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau begrüßt das.

Zuvor waren zwei wissenschaftliche Gutachten und eine seit April tagende Fachkommission aus 46 Vertretern aus Politik und Wissenschaft zu dem Ergebnis gekommen, dass ein solches Verbot aus medizinischer Sicht geboten und auch rechtlich möglich sei.

Spahn: "2500 Euro Geldbuße reichen nicht aus"

Der Minister will noch vor der Sommerpause mit dem Justizministerium in Verbindung treten, um die Einzelheiten eines Gesetzes zu besprechen. So muss etwa geklärt werden, was als Ordnungswidrigkeit behandelt wird und welche Maßnahmen gegebenenfalls auch strafrechtlich verfolgt werden. Spahn stellte klar, dass eine pauschale Geldbuße von 2.500 Euro bei fortgesetztem Zuwiderhandeln seiner Meinung nach nicht ausreichend sei.

EKHN: Konversionstherapien richten seelischen Schaden an

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) begrüßt die Initiative Spahns die Konversionstherapien zu verbieten. „Die EKHN hat bereits in der Vergangenheit Konversionstherapien mehrmals scharf kritisiert. Es ist höchst fragwürdig, Homosexualität oder auch weitere sexuelle Orientierungen als Krankheiten zu verstehen, die heilbar sind“, sagt EKHN-Pressesprecher Volker Rahn.

Er hält ein mögliches Verbot für konsequent, da nachgewiesen sei, „dass Konversionstherapien nachhaltigen seelischen Schaden bei Menschen anrichten können.“ Zudem begreife die EKHN „Homosexualität und auch weitere sexuelle Orientierungen als Teil der guten und gewollten Schöpfung Gottes.“

Rund 1000 Therapien pro Jahr in Deutschland

Der Münchner Jurist Martin Burgi sagte, dass Verbotsregelungen verfassungsrechtlich möglich seien - teilweise auch eine Verankerung des Verbots im Strafrecht. Der geschäftsführende Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, Jörg Litwinschuh-Barthel, betonte, dass das Ausmaß sogenannter Konversionstherapien viel größer sei als bislang angenommen. Er ging von 1.000 Fällen in Deutschland pro Jahr aus. Die Stiftung befasst sich mit der Diskriminierung von Schwulen und Lesben.

Litwinschuh-Barthel sagte, bei einer Konversionstherapie werde häufig ein Vertrauensverhältnis perfide ausgenutzt. Das geschehe bei Psychotherapeuten, in Religionsgemeinschaften und reiche bis hin zum Exorzismus. Nach Angaben des Hamburger Sexualforschers Peer Briken gibt es eindeutige Belege für die negativen Folgen solcher vermeintlichen Therapien. Die Betroffenen litten danach häufig unter Depressionen, manche hätten sogar Selbstmordgedanken.


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