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Infos EKHN-Krisenstab

++ EKHN-Krisenstab informiert: ++ Offene Fragen zwischen Lockerung und Lockdown

Corona und Coronakrise: FFP2-Maske

Coronakrise: FFP2-Maske

Bei den Bund-Länder-Gesprächen Anfang März standen weitere Entscheidungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf der Tagesordnung. Auch am Wochenende lagen die genauen Ausführungsbestimmungen für Kirchen noch nicht vor. Es zeichnet sich ab, dass sie keine grundsätzlichen Änderungen für die kirchliche Arbeit mit sich bringen.

Information aus dem Krisenstab der EKHN über die Regelungen für Kirchen aus der Bund-Länder-Konferenz am 3. März für Hessen und Rheinland-Pfalz 

Am 3. März hat die Bund-Länder-Konferenz über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten. Sie sehen unter anderem eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns bis 28. März vor. Lockerungen soll es aber beispielsweise bei privaten Zusammenkünften geben. Entlang von bestimmten Inzidenzen sind auch stufenweise weitere Lockerungen möglich. So sind Geschäfts-Öffnungen wieder mehr möglich. Zudem wurde eine "Notbremse" beim Überschreiten von regionalen Infektionswerten eingebaut. 

Es ist abzusehen, dass die neuen Maßnahmen zunächst keine grundsätzlichen Änderungen der kirchlichen Praxis mit sich bringen. Inwiefern die Lockrungen aber einzelne Erleichterungen beispielsweise für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden bedeuten oder die Belegungsmöglichkeit von Gottesdiensten betreffen, war auch am Wochenende noch offen.

Hintergrund: Auch am Wochenende lagen für Hessen und Rheinland-Pfalz noch nicht die genauen Ausführungsbestimmungen für die Religionsgemeinschaften vor. Zuletzt brauchen die Länder immer einige Tage, bis sie die Verabredungen in konkretes Landesrecht umsetzten.  

Der Krisenstab der EKHN wird am 9. März die Situation beraten und danach wie gewohnt per Mail und im Internet informieren.  

Die aktuell gültigen Corona-Empfehlungen für die EKHN finden Sie hier: 
https://unsere.ekhn.de/themen/infos-corona-pandemie.html

 

 


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