Festgottesdienst am 16. September
Festlicher Amtswechsel in der Propstei Rheinhessen und Nassauer Land
Die Offenbacher Pfarrerin Henriette Crüwell wird am 16. September als neue evangelische Pröpstin für die Region Rheinhessen und Nassauer Land eingeführt. Sie folgt Klaus-Volker Schütz, der die mit einem Regionalbischof vergleichbare Funktion seit 22 Jahren innehatte. Er geht in den Ruhestand. Im vergangenen November wählte die hessen-nassauische Kirchensynode - das evangelische Kirchenparlament - Crüwell an die Spitze der Propstei. Den Festgottesdienst zur Amtsübergabe gestaltet nun am 16. September um 17 Uhr in Oppenheim unter anderem die Stellvertretende Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Ulrike Scherf. Die Amtseinführung findet traditionell in der Oppenheimer Katharinenkirche statt. Die Feier ist öffentlich zugänglich.
Neue Pröpstin tritt ihr Amt mit Zuversicht an: Jede Zeit ist Gottes Zeit
Nach ihrer Wahl durch die evangelische Kirchensynode ist die 51 Jahre alte Theologin mit Dienstsitz in Mainz nun für rund 250.000 Evangelische in 173 Gemeinden im rheinland-pfälzischen Kirchengebiet zuständig. Crüwell kam 2014 aus der evangelischen Kirche des Rheinlands nach Hessen-Nassau. Zunächst arbeitete sie als Pfarrerin an der jugend-kultur-kirche sankt peter in Frankfurt. Ab 2016 war sie Pfarrerin an der Friedenskirche in Offenbach. Crüwell ist auch ausgebildete Juristin. Bei ihrer Bewerbung vor der Synode sprach sie sich zuletzt für eine Kirche aus, die „mit den Menschen unterwegs ist“. Sie will zugleich dafür sorgen, „dass wir die Freude am Glauben, die Freude daran, gemeinsam Kirche zu sein, über all den Veränderungen der kommenden Jahre behalten.“ Jede Zeit sei „Gottes Zeit“. Als frühere Katholikin ist ihr zudem die Ökumene wichtig. Sie bezeichnet sich selbst als religiös „zweisprachig“. Als erste Amtshandlung möchte Crüwell alle Dekanate in der Region persönlich besuchen und die Menschen kennenlernen. Die Amtszeit einer Pröpstin beträgt in der hessen-nassauischen Kirche sechs Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
Schütz stand über zwei Jahrzehnte an der Spitze der Propstei
Der bisherige Amtsinhaber, Klaus-Volker Schütz, stand seit dem Jahr 2000 an der Spitze der Propstei Rheinhessen und Nassauer Land. Vor seiner Wahl zum Propst war der 65 Jahre alte promovierte Theologe unter anderem Pfarrer in Geisenheim am Rhein. Sein besonderes Interesse galt Fragen am Schnittpunkt von Kirche und Gesellschaft, dem Gespräch zwischen den Weltreligionen und der Vertiefung geistlichen Lebens. Er engagierte sich unter anderem in der Partnerschaft der Landeskirche mit der evangelischen Kirche in Nord-Sulawesi (Indonesien), bei diakonischen Trägern und in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit.
Biographien
Zur Person: Henriette Crüwell
Henriette Crüwell wurde 1971 in Offenbach geboren. Sie studierte zunächst Rechtswissenschaften und erlangte das 2. Juristische Staatsexamen nach einem Referendariat am Landgericht in Darmstadt. Danach folgte ein Studium der Philosophie und Katholischen Theologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt. Ihr Vikariat absolvierte sie in der Alt-katholischen Pfarrgemeinde Sankt Cyprian in Bonn. Anschließend wechselte sie als Gemeindepfarrerin im Probedienst in die Evangelische Kirche im Rheinland. Ab dem Jahr 2014 arbeitete Crüwell in Hessen-Nassau als Pfarrerin an der jugend-kultur-kirche sankt peter in Frankfurt. Seit 2016 war sie Pfarrerin an der Friedenskirche in Offenbach. Crüwell war zudem Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Offenbach. In der EKHN engagierte sie sich als Ansprechperson im Sonderübernahmeverfahren und war darüber hinaus als Lehrpfarrerin tätig. Sie war wegen ihrer juristischen Kenntnisse zudem Beisitzerin im Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN.
Zur Person: Klaus-Volker Schütz
Der im Oktober 1956 geborene Dr. Klaus-Volker Schütz studierte Evangelische Theologie in seinem Geburtsort Frankfurt am Main und in Mainz. Anschließend arbeitete er am Seminar für Praktische Theologie an der Mainzer Universität mit Gert Otto und Henning Luther und promovierte sich 1986. Danach war er bis 1988 im Vikariat in der Matthäusgemeinde Wiesbaden. 1989 übernahm Schütz die Pfarrstelle in Geisenheim am Rhein. Im April 2000 wurde er als Propst für die Propstei Rheinhessen gewählt und zuletzt 2005 sowie 2011 im Amt bestätigt. Sein besonderes Interesse gilt Fragen am Schnittpunkt von Kirche und Gesellschaft, dem Gespräch zwischen den Weltreligionen und der Vertiefung geistlichen Lebens. Er engagiert sich in der Partnerschaft der Landeskirche mit der evangelischen Kirche in Nord-Sulawesi (Indonesien), bei diakonischen Trägern und in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit
Hintergrund Propstei
Zur Propstei: Aufgaben und Ausdehnung
Die Propstei Rheinhessen und Nassauer Land umfasst die rheinland-pfälzischen Gebiete der EKHN. Sie erstreckt sich von Mainz, Bingen und Ingelheim über Alzey bis Worms. Hinzu kommen Gebiete im Rhein-Lahn-Kreis rund um Nassau und Teile des Westerwaldkreises. Die künftige Pröpstin ist für rund 250.000 Evangelische in über 200 Kirchengemeinden zuständig. Dienstsitz ist die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz. Sie verantwortet von dort aus die evangelische Orientierung der Kirche in der Region. Dazu gehört die Visitation der Gemeinden, die Ordination und geistliche Begleitung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Die Pröpstin, deren Amt in anderen Kirchen mit einer „Regionalbischöfin“ vergleichbar ist, ist auch Vorgesetzte der Dekaninnen und Dekane. Sie ist zudem qua Amt Mitglied in der Kirchenleitung der EKHN.
Zur Wahl: Verfahren von der Basis her
Das Verfahren der Propstwahl ist in Artikel 56 der Kirchenordnung genau geregelt. Entsprechend den Vorgaben wurde die Stelle im Amtsblatt der EKHN zunächst ausgeschrieben. Alle Kirchenmitglieder sind nun dazu aufgerufen, mögliche Kandidatinnen oder Kandidaten zu nennen. Dazu kann jedes Kirchenmitglied Vorschläge an den Kirchensynodalvorstand einreichen. Die Benannten können dann anhand einer schriftlichen Bewerbung ihr Interesse bekunden. Aus dem Bewerbendenkreis erstellt der Kirchensynodalvorstand einen Wahlvorschlag, der mindestens zwei Personen umfassen soll. Zu dem daraufhin zustande gekommenen Wahlvorschlag werden der Pfarrerausschuss und die zuständige Propsteiversammlung gehört, die sich aus den Dekanen und Dekaninnen sowie den Dekanatssynodalvorsitzenden der Propstei zusammensetzt. Auch auf der Wahl-Synode selbst können noch Vorschläge zu Wahl unterbreitet werden, wenn 20 Prozent der Delegierten eine zusätzliche Kandidatur befürworten. Dann muss die Wahl allerdings verschoben werden. Die Amtszeit für Pröpste und Pröpstinnen beträgt sechs Jahre. Wiederwahlen sind möglich.