Energiepreispauschale
Geldsegen durch Energiepauschale: Tafeln und Schuldenberatung im Blick
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Mittwoch (31. August) ihre Absicht bekräftigt, Mehreinnahmen bei der Kirchensteuer durch die Energiepreispauschale besonders Bedürftigen zukommen zu lassen. Die Pauschale von 300 Euro, die ab September allen Arbeitnehmenden gezahlt wird, ist einkommenssteuerpflichtig. Damit fällt für Kirchenmitglieder automatisch auch die entsprechende Kirchensteuer an. Die EKHN könnte groben Schätzungen zufolge durch die Auszahlung der staatlichen Prämie drei bis fünf Millionen Euro zusätzlich an Kirchensteuern einnehmen.
Tafeln und Schuldnerberatung im Blick
Die Mehrreinnahmen sollen nach Worten des Leiters der EKHN-Kirchenverwaltung, Heinz Thomas Striegler, über das Hilfswerk der Kirchen, die Diakonie, möglichst unbürokratisch an Menschen ausgezahlt werden, die durch die Energiekrise und Preissteigerungen besonders in Not geraten sind. Derzeit würde gemeinsam mit der Diakonie ein niedrigschwelliges Verfahren entwickelt. Es sieht vor, das Geld beispielsweise der Tafelarbeit und Schuldnerberatung sowie der allgemeinen Lebensberatung und Einzelfallhilfen vor Ort zukommen zu lassen.
Finanzielle Nöte in Bevölkerung absehbar
„Der aus der Energiepreispauschale entstehende Anteil an Kirchensteuereinnahmen soll dem ursprünglichen Zweck dienen, Menschen zu helfen“, erklärte Striegler. Deshalb sollen die Zusatzeinnahmen an die verteilt werden, die es „in diesen Zeiten besonders nötig haben“. Es ist nach Worten Strieglers absehbar, dass „angesichts der enorm gestiegenen Energiepreise und den inflationsbedingten Kostensteigerungen immer mehr Haushalte in Deutschland in finanzielle Nöte geraten werden“.
Hintergrund zur Kirchensteuer auf die Energiepreispauschale
In der vergangenen Woche waren die evangelischen und katholischen Kirchen deutschlandweit bereits übereingekommen, die erwarteten Mehreinnahmen bei der Kirchensteuer aus der Energiepreispauschale nicht für sich selbst zu behalten. Das staatliche Steuerentlastungsgesetz sieht unter anderem die sogenannte Energiepreispauschale vor. Sie beläuft sich auf 300 Euro und soll eine Entlastung für die Menschen schaffen, die durch die aktuelle Energiepreisentwicklung stark belastet sind. Beschäftigte sollen sie in den überwiegenden Fällen im September 2022 über die Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Dieser Auszahlungsweg wurde gewählt, weil es derzeit noch keinen Auszahlungsmechanismus gibt, um die Energiepreispauschale direkt an Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen. Der Gesetzgeber hat sich aus Erwägungen der sozialen Gerechtigkeit dazu entschieden, die Energiepreispauschale zwar sozialabgabenfrei, aber einkommensteuerpflichtig zu machen. Bei der Auszahlung der Energiepreispauschale wird so der persönlichen Leistungsfähigkeit der Empfänger Rechnung getragen. Da die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird, führt der vom Gesetzgeber gewählte Auszahlungsweg als steuerpflichtiges Einkommen über die Arbeitgeber automatisch dazu, dass auf die vom Staat gewährte Energiepreispauschale auch Zuschlagsteuern und damit bei Kirchenmitgliedern auch Kirchensteuer anfällt.