Corona-Empfehlungen neu
Gottesdienste lockerer, Gemeindehäuser offener, Sitzungen „in echt“
Der Corona-Krisenstab der hessen-nassauischen Kirche hat in dieser Woche (19. Mai 2020) die bisherigen Handlungsempfehlungen für die Gemeinden an den neuesten Stand der staatlichen Vorgaben angepasst. Grundsätzlich gilt: Auch die gemeindliche Arbeit wird nach und nach geöffnet, Gottesdienstbeschränkungen gelockert. So ist beispielsweise Musik mit kleinen Ensembles von bis zu fünf Mitwirkenden und entsprechend großem Sicherheitsabstand jetzt wieder in Gottesdiensten möglich. Gemeindegesang bleibt aber tabu.
Gemeindehäuser öffnen
Größte Neuerung aber dürfte sein: Gemeindehäuser können wieder für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden. Grundvoraussetzung ist und bleibt wie überall ein umfassendes Schutzkonzept mit strengen Hygienemaßnahmen. Auch Dienstbesprechungen, Kirchenvorstandssitzungen oder Dekanatskonferenzen können wieder „in echt“ stattfinden. Voraussetzung ist, dass für die jeweiligen Räume ein Schutzkonzept mit allem Drum und Dran vorliegt und es dann auch tatsächlich eingehalten wird.
Kinderbetreuung möglich
Und schließlich noch eine positive Nachricht für alle Seelsorgerinnen und Seelsorger in Hessen mit kleinen Kindern: Die Landesregierung in Wiesbaden hat festgelegt, dass Pfarrerinnen und Pfarrer zu den Berufsgruppen zählen, die ihre Sprösslinge in den Kindertagesstätten in Notgruppen betreuen lassen können.
> Hier zu den aktuelle Handlungsempfehlungen in der Coronakrise für Gemeinden <