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Diakonie begrüßt Grundrente

Grundrente kommt: „Die Richtung stimmt, der Weg ist noch weit”

Zwei 1-Euro-Münzen, die ein Senior in seiner Hand hält.

Die Diakonie Hessen begrüßt die Einführung der Grundrente. Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen: „Die Entscheidung, eine Grundrente einzuführen ist ein überfälliger Schritt, der einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut leistet und insbesondere Frauen zu Gute kommt.“

Am Donenrstag (2. Juli) hatte der Deutsche Bundestag beshclossen, die Grundrente im Januar 2021 einzuführen. Sie soll vor allem denjenigen helfen, die in ihrem Berufsleben wenig Einkommen hatten und ihnen eine bessere Altersversorgung ermöglichen.

Positiv ist nach Tag  dabei zu bewerten, dass der Anspruch auf Grundrente von Amts wegen ermittelt wird. Dadurch sei ausgeschlossen, dass Anspruchsberechtigte ihre Ansprüche nicht wahrnehmen und in verdeckter Armut leben müssten. „Gerade angesichts der verlässlichen Prognosen, nach denen auch in den nächsten Jahren mit einem Anstieg von Altersarmut zu rechnen ist, ist dieses Verfahren zu Einführung der Grundrente zu begrüßen“, so Carsten Tag. „Bedenkt man jedoch, dass für die Personen, die keine Grundrente beziehen können, nach wie vor ein hoher bürokratischer Aufwand gegeben ist, um eine Grundsicherung im Alter zu beantragen, fragt man sich, warum nicht auch für sie das Antragsverfahren auf Grundsicherung im Alter von Amts wegen ausgelöst werden kann. Wir wissen, dass viele ältere Menschen aus Scham, Unkenntnis oder anderen Gründen vor einer Antragsstellung zurückschrecken. Die jüngsten Studien sprechen davon, dass die Grundsicherung im Alter von rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten nicht abgerufen werden. Ein automatisch eingeleitetes Antragsverfahren von Amts wegen würde einen weiteren wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut leisten.“

„Arbeiten und dennoch von Armut betroffen sein – das sollte es in unserem Land nicht geben“

Instrumente zur sozialen Sicherung sollten nach Möglichkeit so eingesetzt werden, dass sie eine größtmögliche Wirkung entfalten. Zur Bekämpfung von Altersarmut sei es zudem wichtig, die Wurzel des Problems in den Blick zu nehmen: „Wir brauchen neben einer Grundrente und einer armutsfesten Grundsicherung im Alter einen Mindestlohn, der oberhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt. Die jetzt avisierten Erhöhungen des Mindestlohns gehen in die richtige Richtung, sind aber mit einer Minimierung des Niedriglohnsektors zu verbinden. Denn arbeiten und dennoch von Armut betroffen sein – das sollte es in unserem Land nicht geben.“

Hintergrund

Der im Bundestag beratene Gesetzentwurf zur Grundrente sieht vor, dass ab 2021 rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten einen Zuschlag bekommen, wenn sie ausreichend Beitragszeiten nachweisen können. Ein Geringverdiener mit 35 Beitragsjahren oder anerkannten Jahren für Kindererziehung oder Pflege kann demnach unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag von bis zu 404,86 Euro monatlich erreichen.

Situation in Hessen

Die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung lag in Hessen zuletzt (2018) bei 15,8 Prozent. Bei den 65-Jährigen oder älteren lag die Quote mit 14,9 Prozent zwar unter dem Landesdurchschnitt. Berücksichtigt man jedoch, dass der Anteil sieben Jahre zuvor noch bei 11,6 Prozent lag und von 2017 auf 2018 stärker gestiegen ist, als die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung, wird ein Trend erkennbar.

Rund 50.000 Menschen im Rentenalter waren 2018 in Hessen auf eine Grundsicherung angewiesen d. h., die staatliche Rente der Betroffenen lag unterhalb der Armutsgrenze.

Laut jüngsten Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung wird die Grundsicherung im Alter von rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten nicht in Anspruch genommen. Statt den angenommenen 50.000 Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter muss daher für das Jahr 2018 eher von 81.000 Personen ausgegangen werden.

Weitere Infos bei der Diakonie Hessen

 

 


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