Jubiläum Kirchenpräsident
Happy Birthday Mr. President: Volker Jung wird 60
Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Volker Jung, begeht am kommenden Mittwoch (22. Januar) in Darmstadt seinen 60. Geburtstag. Seit 2009 ist der gebürtige Oberhesse als Kirchenpräsident der Leitende Geistliche der EKHN mit ihren rund 1,5 Millionen Mitgliedern. 2017 trat er seine zweite Amtszeit an der Spitze der evangelischen Kirche mit Sitz in Darmstadt an. Das Jubiläum begeht der Theologe im Rang eines Bischofs bewusst ohne offiziellen Festakt. Er feiert im Mitarbeiterkreis der Kirchenverwaltung.
Kirche, die Gesellschaft mitgestaltet
Jung steht für eine Kirche, die auch in Zukunft, eine „bedeutende geistliche und zivilgesellschaftliche Kraft bleiben und die Gesellschaft mitgestalten will“, sagte er zuletzt bei seiner Wiederwahl. Der promovierte Theologe hat sich über die Kirchengrenzen hinweg als Experte bei der Zukunftsfrage Digitalisierung einen Namen gemacht. Für sein Engagement für die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare erhielt er mehrere Preise. Jung gehört seit 2015 dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an. Als Aufsichtsratsvorsitzender des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik (GEP) in Frankfurt gilt er auch als „Medienbischof“ der EKD. Zudem fungiert er als „Sportbeauftragter“ der EKD. Bis 2015 war Jung auch Vorsitzender der EKD-Kammer für Migration und Integration und in dieser Eigenschaft zeitweise auch Mitglied des Integrationsbeirates der Bundesregierung.
Zur Biographie von Volker Jung
Volker Jung wurde am 22.Januar 1960 in Schlitz (Vogelsbergkreis) geboren. Nach der Schulzeit in Schlitz und Lauterbach studierte er Evangelische Theologie in Bielefeld-Bethel, Heidelberg und Göttingen. Von 1985 bis 1990 arbeitete er nach dem Ersten Theologischen Examen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Göttingen. 1998 promovierte er zum Doktor der Theologie mit einer systematisch-theologischen Arbeit über die Schriftauslegung in der lutherischen Orthodoxie im 17. Jahrhundert.
Pfarrer in Lauterbach
Nach dem Vikariat in Alsfeld von 1991 bis 1992, dem Zweiten Theologischen Examen und einem Spezialvikariat bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung war er ab 1993 Pfarrer in den Kirchengemeinden Stumpertenrod und Köddingen im Vogelsberg und Beauftragter für Erwachsenenbildung im Dekanat Alsfeld. 1997 übernahm Jung eine Pfarrstelle in Lauterbach.
Dekan im Vogelsberg
1998 wurde er zusätzlich zum Pfarramt Dekan des Dekanats Lauterbach. Nach einer Fusion dieses Dekanats mit dem Nachbardekanat Herbstein zum Dekanat Vogelsberg wurde er im Januar 2000 als dessen erster Dekan gewählt. Zugleich blieb er Pfarrer in Lauterbach.
Autor von Sendungen
In der Region des Dekanats engagierte sich Jung in zahlreichen Bereichen wie der Notfallseelsorge, der Diakoniestation, dem Stiftungsrat des Eichhof-Krankenhauses. Er war Mitbegründer der Lauterbacher Tafel und der Initiative „Gesicht zeigen gegen Gewalt“ im Vogelsberg. Auf gesamtkirchlicher Ebene war er Mitglied im Vorstand der Konferenz der Dekaninnen und Dekane und gehörte von 2004 bis 2008 der Kirchensynode an. Er ist seit vielen Jahren Autor von Verkündigungssendungen im Hessischen Rundfunk.
Engagiert bei der EKD
Seit dem Amtsantritt als Kirchenpräsident der EKHN im Jahr 2009 hat Volker Jung zahlreiche Aufgaben auf Ebene der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) übernommen. So arbeitete er von 2009 bis 2013 in der EKD-Kommission mit, die den Text „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Familien als verlässliche Gemeinschaft stärken. Eine Orientierungshilfe des Rates der EKD“ erarbeitete. Von 2010 bis 2015 war Jung Vorsitzender der EKD-Kammer für Migration und Integration und in dieser Eigenschaft von 2011 bis 2013 auch Mitglied des Integrationsbeirates der Bundesregierung. Jung ist seit 2014 stellvertretender Vorsitzender der Union Evangelischer Kirchen (UEK) und einer der Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates der Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung. Er gehörte außerdem dem Leitungskreis „Reformationsjubiläum 2017“ an.
Bundesweite Beauftragungen
Im November 2015 wählte die Synode der EKD Volker Jung in den Rat der EKD. Im Dezember 2015 wurde er Aufsichtsratsvorsitzender des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik (GEP) in Frankfurt. Jung gilt damit als „Medienbischof“ der EKD. Im Juni 2016 berief ihn der Rat der EKD zudem zum „Sportbeauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland“.
Auszeichnungen für Engagement
Weil er sich klar für die Rechte Homosexueller und gleichgeschlechtlicher Partnerschaften positioniert hat, erhielt er 2014 die Auszeichnung „Kompassnadel“ des Schwul-Lesbischen Netzwerkes Nordrhein-Westfalen sowie 2015 den Ehrenpreis des Bundesverbands der Lesben und Schwulen in der Union (LSU). 2016 erhielt Jung die Ehrendoktorwürde der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) für die Förderung der wissenschaftlichen Theologie und ihrer Bedeutung für Kirche und Gesellschaft.
Buchveröffentlichung zu Digitalisierung
2018 veröffentlichte der Kirchenpräsident das Buch „Digital Mensch bleiben“. Darin beleuchtet Jung das drängende Zukunftsthema mit seinen Chancen und Herausforderungen aus protestantischer Sicht.
Volker Jung ist verheiratet und hat zwei erwachsene Töchter.
Hintergrund: Amt und Aufgaben des Kirchenpräsidenten
Das Amt des Kirchenpräsidenten ist mit dem eines Bischofs vergleichbar. Die verfassunggebende Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zog aber 1949 nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft die Bezeichnung Kirchenpräsident vor. Seine Aufgabe ist die Vertretung der Kirche nach außen. Er hat den Vorsitz der Kirchenleitung inne. In eigener Verantwortung kann er zu wesentlichen Fragen, die Kirche, Theologie und Gesellschaft betreffen, öffentlich Stellung beziehen. Aufgabe des Kirchenpräsidenten ist vor allem – zusammen mit seiner Stellvertreterin und den Pröpstinnen und Pröpsten – die geistliche Leitung der hessen-nassauischen Kirche. Er hat laut Kirchenordnung „auf die schriftgemäße und bekenntnisgemäße Verkündigung des Wortes Gottes und auf die rechte Verwaltung der Sakramente zu achten“. Er soll Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Gemeinden nach Maßgabe der Kirchenordnung „beraten, trösten, mahnen und begleiten“. Außerdem pflegt er die Verbindung mit anderen Kirchen und zur Gesellschaft. Der Kirchenpräsident muss ordinierter evangelischer Pfarrer sein. Die Synode wählt den Kirchenpräsidenten für eine Amtszeit von jeweils acht Jahren, die Wiederwahl ist möglich. Beim Verfahren zur Wiederwahl des Kirchenpräsidenten sieht die Kirchenordnung keine Gegenkandidatur vor. Erzielt ein Bewerber keine Mehrheit, müssen neue Kandidaten gefunden und die Wahl später wiederholt werden.