Krisenstab-Info
Krisenstab-Info: Extrem dynamische Situation Richtung Weihnachten
Stand: 11. November 2021
Der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am 11. November 2021 neue Grundsätze zum Schutz vor Corona in den Gemeinden veröffentlicht. Die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz hatten zuvor neue Regelungen verabschiedet, die bis 28. November gelten sollen.
Die wichtigsten aktuellen Änderungen der Politik: In Hessen sind Kinder und Jugendliche nun bis 18 Jahre (Kinder ab 6 Jahren mit Testheft) auch zu 2G-Veranstaltungen ohne zusätzliche Maßnahmen zugelassen. In Hessen gilt aseit 11. November allerdings auch die Warnstufe 1. Sie sieht vor, dass bei Veranstaltungen und anderen Angeboten anlassbezogene Selbsttests nicht mehr als Testnachweis zugelassen werden. Zum Negativnachweis durch einen Test braucht es hier für Erwachsene ab sofort immer einen PCR-Test.
Folgerungen für Gemeindearbeit
Welche Konsequenzen für die kirchliche Arbeit ergeben sich daraus? Der Krisenstab empfiehlt für die gesamte EKHN aufgrund der hohen Inzidenzen und des möglicherweise schwächer werdenden Impfschutzes bei vielen, auch unter 2G-Regeln Abstände zwischen den Sitzplätzen für Teilnehmende zu ermöglichen und vorzusehen, medizinische oder FFP 2-Masken bis zum Sitzplatz und während des Singens zu tragen. (Für Rheinland-Pfalz gilt letzteres auch laut Verordnung.)
Dies empfiehlt der Krisenstab für alle Veranstaltungen – auch bei weniger als 25 Teilnehmenden. Und er empfiehlt es auch für alle Gottesdienste, insbesondere, wenn mit einer höheren Teilnehmendenzahl zu rechnen ist. Die Nachweise müssen übrigens immer am Eingang kontrolliert werden.
Ausblick auf die Feiertagsgottesdeinste
Für die Advents- und Weihnachtszeit geht der Krisenstab derzeit von einer weiter steigenden Inzidenz aus. Darum empfiehlt er schon jetzt, auch für die Feiertagsgottesdienste so zu planen, dass Abstände eingehalten und Masken bis zum Platz beibehalten werden - selbst wenn die Gottesdienste unter 2G-Bedingungen gefeiert werden.
Der Krisenstab der EKHN beobachtet die extrem dynamische Situation weiter. Genauere Auskünfte mit konkretem Blick auf die Feiertage sind aber erst möglich, wenn die neuen Bundesregelungen und die für den Zeitraum Dezember gültigen Landesverordnungen veröffentlicht sind.