Menu
Menü
X

Paragraf 219a

Weiterer Prozess gegen Frauenärztinnen wegen „Werbung für Abtreibung“

Schwanger oder nicht schwanger?

Schwanger oder nicht schwanger?

Der Schutz des ungeborenen Lebens ist unumstritten - aber was ist, wenn eine Schwangerschaft ungewollt ist? Der Paragraf 219a verbietet für Abtreibungen zu werben. Nun stehen erneut hessische Ärztinnen deswegen vor Gericht.

Ein Prozess gegen zwei Kasseler Frauenärztinnen wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) findet am Mittwoch, 29. August, vor dem Amtsgericht Kassel statt. Ein Angebot zur Verfahrenseinstellung bei Löschung des betreffenden Eintrags von ihrer Internetseite sei von den beiden Ärztinnen Natascha Nicklaus und Nora Szasz abgelehnt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Eintrag unter der Rubrik „Ambulante Operationen“ auf der Seite lautet: „Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös mit Mifegyne“.

Unterschiedliche Positionen in der evangelischen Kirche

Im Februar hatten sich die Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau sowie in Deutschland für eine Abschaffung des Paragrafen 219a ausgesprochen. Der Paragraf verhindere, dass Frauen in Notlagen sich eigenständig und unabhängig von Beratungsstellen informieren könnten, sagte die Verbands-Vorsitzende Susanne Kahl-Passoth.

Die evangelischen Landeskirchen in Hessen votieren gegen eine Abschaffung des Paragrafen. Durch eine Streichung würde der bisher bestehende Schutz des ungeborenen Lebens aufgegeben, sagte der kurhessische Bischof Martin Hein. Dies würde für weitere Eingriffe in den Schutz des ungeborenen Lebens Tür und Tor öffnen. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hält ebenfalls an den geltenden gesetzlichen Regelungen fest. Hier gebe es aktuell keinen Handlungsbedarf, hieß es. Auch der Ratsvorsitzende der EKD, Heinrich Bedford-Strohm, hatte sich bereits gegen Gesetzesänderungen ausgesprochen.

Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet die Werbung für Abtreibungen aus wirtschaftlichem Eigeninteresse. Eine Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel aufgrund dieses Paragrafen hatte eine bundesweite Debatte ausgelöst. Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel im November 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.

Hintergrund:  
Abtreibungen sind in Deutschland illegal, aber straffrei. Als rechtlich zulässig gelten sie nur, wenn die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist sowie nach einer Vergewaltigung.

© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.


top