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Politik und Kirchen im Gespräch

Weiterhin keine Zusammenkünfte in Kirchen

Maßnahmen gegen das Corona-Virus

Tipps zum Schutz vor Infektionen

Laut dem Beschluss des Bundes und der Länder werden die Beschränkungen nach und nach in einigen Bereichen gelockert - bespielsweise in Schulen oder dem Einzelhandel. Doch Zusammenkünfte in Kirchen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiterhin nicht stattfinden. Zu diesem Beschluss hatte sich der EKD-Ratsvorsitzende geäußert.

Am Mittwoch, 15. April 2020, hatte Kanzlerin Merkel informierte gemeinsam mit Ministerpräsident Söder, Bürgermeister Tschentscher und Finanzminister Scholz über den Bund-Länder-Beschluss informiert. Der Beschluss sieht vor, dass die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen  grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert werden. Allerdings sind erste Lockerungen vorgesehen: Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden. Auch das Geschäftsleben soll Schritt für Schritt wieder in Gang kommen: So können u.a. Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen und Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen. 

Gegenwärtig keine Lockerungen für Kirchen

Doch auf Gottesdienste mit mehreren Besucherinnen und Besuchern müssen die Kirchen weiterhin verzichten. Denn in dem Beschluss heißt es: "Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden". Allerdings wurde angekündigt, dass die Politik demnächsgt mit den großen Religionsgemeinschaften noch in dieser Woche das Gespräch aufnehmen werde, um einen möglichst einvernehmlichen Weg vorzubesprechen. Das bestätigte auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm: "Welche Formen es gibt, wieder Gottesdienste in den Kirchen zu feiern, ohne neue Ansteckungsrisiken zu verursachen, werden wir in den nächsten Tagen mit der Bundesregierung besprechen." 

Ziel: Leid begrenzen

Anlässlich der Beschlüsse erklärte der Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm: „Die Bundeskanzlerin hat in der Pressekonferenz ausdrücklich gewürdigt, dass die Kirchen am gerade zurückliegenden Osterfest vielfältige Wege gefunden haben, Gottesdienste zu feiern, ohne sich in den Kirchen zu versammeln und damit das Infektionsrisiko zu erhöhen. Dafür sind wir dankbar." Er versprach, dass die evangelischen Kirchen weiterhin alles tun werden, was dem Ziel diene, Leben zu schützen. Er sei zuversichtlich, dass die anstehenden Gesprächen mit der Bundesregierung sehr bald zu einer einvernehmlichen Klärungen führten,  die verantwortbare Formen des Gottesdienstes in den Kirchen wieder ermöglichten. Der EKD-Ratsvorsitzende betonte: "Wir unterstützen ausdrücklich die weiterhin notwendige gesamtgesellschaftliche Anstrengung, das Leid, das durch die Ausbreitung des Corona-Virus entsteht, soweit irgend möglich zu begrenzen.“

Kritik von katholischer Seite

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hatte sich auch kritisch in einer Stellungnahme geäußert: "Angesichts von ersten Lockerungsmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens kann ich das nicht nachvollziehen, erst recht nicht nach der sehr deutlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche zu den schwerwiegenden Eingriffen in die Religionsfreiheit."

zur Haltung des katholischen Bischofs Bätzing

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