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Streit um Abendmahl

Zankapfel Abendmahl: Wer darf an den Tisch?

Abendmahl Jesu mit Jüngern

Das letzte Abendmahl Jesu mit seinen Jüngern; Giacomo Raffaelli fertigte im Jahr 1816 eine Kopie des berühmten, ursprünglichen Werks von Leonardo da Vinci an

Die Kontroverse im Vorfeld des Ökumenischen Kirchentags um das Abendmahl geht weiter: Der für Ökumenefragen zuständige Kardinal im Vatikan, Kurt Koch, hatte das Verständnis der evangelischen Kirchen kritisiert. Im Blickpunkt ausgerechnet Hessen-Nassau. Neben der Kirchenleitung haben jetzt auch führende Vertreterinnen und Vertreter der Frankfurter Kirchen deutlich Position bezogen.

Die Kontroverse um das Abendmahl im Vorfeld des Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt geht weiter. Der für Ökumenefragen zuständige Kardinal im Vatikan, Kurt Koch, hatte zuletzt das evangelische Abendmahlsverständnis kritisiert und dabei vor allem die Gastgeberkirche Hessen-Nassau aus römischer Sicht in den theologischen Senkel gestellt. Neben der hessen-nassauischen Kirchenleitung haben jetzt auch führende Vertreterinnen und Vertreter der Frankfurter Stadtgemeinden darauf reagiert, darunter der katholische Stadtdekanen Johannes zu Eltz und der evangelische Stadtdekan Achim Knecht

Am Anfang stand ein Offener Brief 

Doch der Reihe nach: Am Anfang stand Mitte Februar ein Offener Brief von Kardinal Koch an den Ökumenischen Arbeitskreis (ÖAK). Darin nannte Koch er vor allem die Gastgeberkirche Hessen-Nassau als Beispiel für eine problematische Auffassung des Abendmahls. Mit  „großer Verwunderung“ habe Koch zur Kenntnis genommen, dass in Hessen-Nassau auch Ungetaufte zum Abendmahl eingeladen würden, schreibt er. Unter anderem mit der vermeintlichen Relativierung der Taufe melde sich nun ein „tieferes ökumenisches Problem“ an, so der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen.  Der Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologinnen und Theologen hatte zuletzt die wechselseitige Öffnung der Mahlfeiern für Mitglieder der jeweils anderen Konfession vorgeschlagen. 

Frankfurt meldet sich zu Wort 

Nachdem die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) die Kritik des römischen Kurienkardinals Kurt Koch kurz nach der Veröffentlichung Mitte Februar in einer Stellungnahme zurückgewiesen hatte, meldeten sich nun auch namhafte Repräsentierende aus der evagelischen und katholischen Kirche in Frankfurt zu Wort. Unter der Überschrift „Vertrauen ist besser - Eine Antwort aus Frankfurt an Kardinal Koch" veröffentlichten unter anderem leitende Vertreterinnen und Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche Frankfurts mit den beiden Stadtdekanen Johannes zu Eltz und Achim Knecht an der Spitze einen Text. Sie verteidigen darin die gegenseitige Einladung zum Abendmahl. Die wechselseitige Teilnahme mache gerade die gewachsene Gemeinsamkeit evangelischer und katholischer Christen sichtbar, heißt es in der Erklärung. 

Wechselseitige Einladung bekräftigt 

Vorgeschlagen wird, dass katholische und evangelische Kirche in Fragen des Abendmahls beziehungsweise der Eucharistie ähnlich vorgehen wie bei der gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre im Jahr 1999. Das dabei gewählte differenzierende Verständnis sei auf der Basis der grundsätzlichen Übereinstimmung im Glauben auch bei diesem Thema ein gangbarer Weg, so die Auffassung der Unterzeichnenden. Der Beitrag endet mit den Sätzen: „Wir als Frankfurter Christinnen und Christen haben dieses Vertrauen in den vergangenen Jahren gewonnen und gestärkt. Es ist auch unter den leitenden Verantwortlichen der Kirchen so weit gewachsen, dass wir wechselseitig an Eucharistie und Abendmahl teilnehmen können. Wir tun dies im tiefen Vertrauen darauf, dass wir alle Gäste am Tisch des Herrn sind.“ Zu den Unterzeichnenden gehören neben dem evangelischen Stadtdekan Achim Knecht und dem  katholischen Stadtdekan Johannes zu Eltz, Ansgar Wucherpfennig SJ, Professor für Exegese des Neuen Testaments an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen, Professor Peter Scherle, der unlängst emeritierte Direktor des Theologischen Seminars Schloss Herborn der EKHN, sowie Gabriele Scherle, die frühere Pröpstin für Rhein-Main. 

Ökumenischer Kirchentag begrüßt Positionspapier  

Der Ökumenische Kirchentag hat das Positionspapier aus Frankfurt nach Angaben des Evangelischen Pressedienstes (epd) begrüßt. Die Frankfurter Erklärung ist einem epd-Bericht zufolge ein gutes Beispiel dafür, wie gegenseitiges Wertschätzung in der Ökumene funktionieren könne, kommentierte Mario Zeißig, Sprecher des 3. Ökumenischen Kirchentags. In den meisten Gemeinden sei das angesprochene Vorgehen längst Praxis. Zeißig kündigte dem Pressedienst zufolge zudem an, dass der Kirchentag am 15. Mai bundesweit dazu einladen werde, Gottesdienste ökumenisch sensibel zu gestalten.  

Hessen-Nassaus Erwiderung auf Koch von Mitte Februar

Zuvor hatte schon die EKHN den Brief Kochs erwidert und angemerkt, dass der von dem Kardinal kritisierte  Satz aus dem publizistischen Teil der landeskirchlichen Internetseite die differenzierte Regelung der sogenannten „Lebensordnung“ der EKHN nicht widergäbe. Auch in Hessen-Nassau bildeten „in der Regel die Taufe und Mitgliedschaft die Voraussetzung“ zur Zulassung am Abendmahl. Da nach evangelischem Verständnis „Christus der Einladende ist“ beziehungsweise jede Abendmahlsfeier „die Feier der ganzen Kirche Christi“ sei, könnten auch Angehörige anderer christlicher Konfessionen teilnehmen, heißt es weiter. Durch einen ergänzenden Hinweis der Lebensordnung auf das „Sich-durch-Christus-Eingeladen-Wissen“ zum Abendmahl in Ausnahmefällen auch bei möglicherweise Nicht-Getauften bewege sich die EKHN zudem „exakt im Diskurshorizont des Papiers des Ökumenischen Arbeitskreises `Gemeinsam am Tisch des Herrn`“. An keiner Stelle öffne die Lebensordnung „das Abendmahl expressis verbis für Nichtgetaufte“.

Abendmahl in Notsituationen möglich

Ein zweiter Vorwurf Kochs bezieht sich auf die Regelung der EKHN-Lebensordnung, nach der in Notsituationen das Abendmahl auch von einer Person geleitet werden kann, die nicht ordiniert ist. Koch sieht hierdurch einen Konsens im Blick auf das Amtsverständnis in Frage gestellt. Die Position der EKHN entspreche nicht den Darstellungen des Ökumenischen Arbeitskreises. Die Stellungnahme der EKHN weist darauf hin, dass es sich um eine Regelung für extreme Notsituationen handele, wenn keine ordinierte Person erreichbar sei. Das grundsätzliche Amtsverständnis sei dadurch nicht relativiert. Außerdem habe auch die katholische Theologie mit der sogenannten „geistlichen Kommunion“ eine Lehre, die auf Notsituationen eingeht.

Schreiben an Bischöf Bätzing und Kirchenpräsident Schad

Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung übermittelte die Stellungahme am 12. Februar an die beiden Vorsitzenden des Ökumenischen Arbeitskreises, Bischof Georg Bätzing, der zugleich Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist, und den pfälzischen Kirchenpräsidenten Christian Schad. Für die Kirchenleitung der EKHN erarbeiteten Jörg Bickelhaupt, Referent für interkonfessionellen Dialog am Zentrum Oekumene in Frankfurt und Martin Bräuer, Referent für Catholika am Konfessionskundlichen Institut in Bensheim, den Text.

Die Erwiderung der EKHN auf Kardinal Koch im Wortlaut (Download pdf-Dokument)
Abschnitt "Abendmahl" in der Lebensordnung der EKHN (Link zur Lebensordnung)
Veröffentlichung der Frankfurter Vertretenden (Link Internetseite)
Der Offene Brief von Kardinal Koch zum Abendmahl  (Link zu "katholisch.de")


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