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Menschen mit Behinderung

Ein Kopftätscheln hilft nicht

Down Syndrom

Down Syndrom

Eine 14-Jährige Hamburgerin mit Down-Syndrom findet ihren Schwerbehinderten-Ausweis nicht gut. Sie benennt ihn um - und zwar in einen „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“. Weitere behinderte Menschen folgen dem Vorbild des kleinen Mädchens und wollen auch solch einen Ausweis. Die Behindertenhilfe EVIM äußert sich dazu kritisch.

Die Geschichte rührte die Hamburger Sozialbehörde. Deshalb wolle sie nun auch dem Antrag eines behinderten Jungen stattgeben. Der wolle seinen Schwerbehinderten-Ausweis auch in einen „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ umtauschen. Das berichten mehrere Medien.

Menschen mit Behinderung wollen Normalität

„Die Idee des Kindes ist natürlich Klasse, sagt Renate Pfautsch, Geschäftsführerin der Behindertenhilfe der EVIM in Wiesbaden. Auch die Idee der Behörde darauf einzugehen halte sie für wohlgemeint. „Weiterführend ist das aber problematisch“, so Pfautsch.  Denn mit dem Wunsch spreche das Kind genau das Problem an. „Menschen mit Behinderung wollen Normalität und nicht als besondere Spezies wahrgenommen werden“, so Pfautsch.

Ein Kopftätscheln hilft nicht    

Vor diesem Hintergrund sei die Reaktion des Sozialamtes in Hamburg für Menschen mit Behinderung nicht sehr förderlich. Die Ausstellung eines solchen Papieres würde dem Ernst der Lage nicht gerecht. „Ein kopftätschelnder Ausweis bestätigt ja gerade genau das Anderssein“, erklärt Pfautsch.  Vielmehr müsse sich die Gesellschaft bewusster mit der Stigmatisierung von Menschen mit Beeinträchtigung auseinandersetzen.

„Eine Behinderung ist kein Persönlichkeitsmerkmal“

Die Frage sei doch, wie Menschen mit Behinderung wahrgenommen würden. Es gehe hier um Augenhöhe mit nicht behinderten Menschen. Und die bestätige solch ein Ausweis nicht, erklärt Pfautsch. Augenhöhe gebe es, „wenn kein Mensch auf einem Papier bestätig braucht, dass er schwer in Ordnung ist.“ Entscheidend sei, dass eine Behinderung kein Persönlichkeitsmerkmal ist. „Es handelt sich in um vollwertige Menschen, die durch eine Behinderung tagtägliche Hürden zu meistern haben.“ Der Schwerbehindertenausweis als Dokument sei schließlich dazu da, den Menschen die Teilhabe am Alltag zu ermöglichen. „Den könnte man aber durchaus in einen Berechtigungsausweis umbenennen“, so Pfautsch.


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